Zollschuldner ist die Person, die rechtlich zur Zahlung der Zollschuld verpflichtet ist; das kann je nach Verfahren, Vertretungsform und Tatbestand variieren.
Rechtskontext
Zollvertretungsregeln (direkt/indirekt) beeinflussen, wer Schuldner wird bzw. wer zusätzlich haftet; Zollschuldrecht definiert Entstehung/Schuldnerlogik.
Praxis
Kritisch für Spediteure/Vertreter, Plattformen und Importverantwortliche; haftungsrelevant.