Anmelder ist die Person/Organisation, die eine Zollanmeldung abgibt und damit das gewünschte Zollverfahren beantragt (ggf. durch Vertreter). Rechtskontext Zollanmeldung ist zentraler Rechtsakt im UZK-System; national werden die Wege (z. B. elektronisch) und Hinweise zur Anmeldung erläutert. Praxis Importeur/Exporteur oder Vertreter; verantwortlich für Datenqualität und Nachweise. Verwandte BegriffeZollvertretung (direkt / indirekt)Zollanmeldung (Customs Declaration)EORIBewilligung (zollrechtliche Bewilligung) Zurück zum Zoll-Lexikon