Zollvertretung bedeutet, dass eine Person einen Vertreter bestellt, der Zollformalitäten übernimmt: direkt im Namen und für Rechnung des Vertretenen, indirekt im eigenen Namen, aber für Rechnung des Vertretenen.
Rechtskontext
Deutsche Zollseiten beschreiben Pflicht zur Erklärung der Vertretungsart; UZK-Systematik macht die Vertretungsform haftungsrelevant.
Praxis
Spediteure/Zollagenten, Plattform-/Fulfillment-Modelle; Compliance- und Haftungssteuerung.