Ein Abgabenbescheid ist die behördliche Festsetzung/mitgeteilte Entscheidung über geschuldete Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (inkl. Berechnungsgrundlagen), häufig nach Annahme und Bearbeitung einer Zollanmeldung.
Rechtskontext
Abgabenerhebung ist Teil der zollamtlichen Überwachung und knüpft an EU-Zollrecht und nationale Verfahrensregeln an.
Praxis
Bescheid dient als Grundlage für Zahlung, Zahlungsaufschub, Rechtsbehelf.