Ein Abgabenbescheid ist die behördliche Festsetzung/mitgeteilte Entscheidung über geschuldete Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (inkl. Berechnungsgrundlagen), häufig nach Annahme und Bearbeitung einer Zollanmeldung.

Rechtskontext

Abgabenerhebung ist Teil der zollamtlichen Überwachung und knüpft an EU-Zollrecht und nationale Verfahrensregeln an.

Praxis

Bescheid dient als Grundlage für Zahlung, Zahlungsaufschub, Rechtsbehelf.

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