Aktive Veredelung erlaubt, Nicht-Unionswaren zur Verarbeitung im Zollgebiet der Union einzuführen, ohne dass Einfuhrabgaben sofort endgültig anfallen; die Abgabenfolgen hängen von der ordnungsgemäßen Beendigung ab.

Rechtskontext

Teil der besonderen Verfahren; häufig bewilligungspflichtig.

Praxis

Lohnveredelung, Reparaturen, Fertigung für Re-Export.

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