Aktive Veredelung erlaubt, Nicht-Unionswaren zur Verarbeitung im Zollgebiet der Union einzuführen, ohne dass Einfuhrabgaben sofort endgültig anfallen; die Abgabenfolgen hängen von der ordnungsgemäßen Beendigung ab.
Rechtskontext
Teil der besonderen Verfahren; häufig bewilligungspflichtig.
Praxis
Lohnveredelung, Reparaturen, Fertigung für Re-Export.