Einfuhrabgaben sind die bei Einfuhr anfallenden Abgaben, insbesondere Einfuhrzoll sowie Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern; sie werden im Rahmen zollamtlicher Überwachung gesichert.

Rechtskontext

Deutsche Grundlagen definieren Einfuhrabgabenbezug im Rahmen zollamtlicher Überwachung ausdrücklich.

Praxis

Entstehen je nach Verfahren, Zollwert, Ursprung, Maßnahmen; Zahlungsmodelle inkl. Aufschub möglich.

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