EUSt ist die Umsatzsteuer auf eingeführte Waren; in Deutschland ist sie als Verbrauchsteuer eingeordnet, und zollrechtliche Vorschriften gelten sinngemäß.

Rechtskontext

§ 21 UStG regelt Grundzüge und verweist auf zollrechtliche Vorschriften.

Praxis

Wird im Importprozess festgesetzt/erhoben; in E-Commerce-Konstellationen bestehen Sondermechanismen (z. B. IOSS) und Wertgrenzenbezüge.

Zurück zum Zoll-Lexikon