Vorübergehende Verwendung ist ein besonderes Verfahren, das die zeitweilige Nutzung von Nicht-Unionswaren im Zollgebiet ermöglicht, oft mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben unter Bedingungen und mit Pflicht zur Wiederausfuhr/Beendigung.

Rechtskontext

EU-Quick-Info zu Special Procedures beschreibt Logik und monatliche Abgabenkomponente.

Praxis

Messe/Equipment, Fahrzeuge/Tools; häufig mit Carnet ATA verzahnt.

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