Nicht-Unionsware ist Ware, die keinen Unionswarenstatus besitzt und daher beim Verbringen in die EU grundsätzlich zollrechtlichen Formalitäten, Überwachung und ggf. Abgaben unterliegt.
Rechtskontext
Statuswechsel bei Freiverkehr; Verwahrung und Kontrolle knüpfen an Nicht-Unionswaren an.
Praxis
Betrifft nahezu alle Drittlandswaren bis zur ordnungsgemäßen Überlassung/Statusänderung.