Nicht-Unionsware ist Ware, die keinen Unionswarenstatus besitzt und daher beim Verbringen in die EU grundsätzlich zollrechtlichen Formalitäten, Überwachung und ggf. Abgaben unterliegt.

Rechtskontext

Statuswechsel bei Freiverkehr; Verwahrung und Kontrolle knüpfen an Nicht-Unionswaren an.

Praxis

Betrifft nahezu alle Drittlandswaren bis zur ordnungsgemäßen Überlassung/Statusänderung.

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