Vorübergehende Verwendung ist ein besonderes Verfahren, das die zeitweilige Nutzung von Nicht-Unionswaren im Zollgebiet ermöglicht, oft mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben unter Bedingungen und mit Pflicht zur Wiederausfuhr/Beendigung.
Rechtskontext
EU-Quick-Info zu Special Procedures beschreibt Logik und monatliche Abgabenkomponente.
Praxis
Messe/Equipment, Fahrzeuge/Tools; häufig mit Carnet ATA verzahnt.