Freizonen sind abgegrenzte Bereiche im Zollgebiet der Union, in die Nicht-Unionswaren eingeführt werden können, ohne dass Einfuhrabgaben und handelspolitische Maßnahmen sofort angewandt werden.
Rechtskontext
EU-Darstellung erklärt Grundprinzip und Meldepflicht der Mitgliedstaaten.