Freizonen sind abgegrenzte Bereiche im Zollgebiet der Union, in die Nicht-Unionswaren eingeführt werden können, ohne dass Einfuhrabgaben und handelspolitische Maßnahmen sofort angewandt werden.

Rechtskontext

EU-Darstellung erklärt Grundprinzip und Meldepflicht der Mitgliedstaaten.

Praxis

Logistik-/Industriecluster, Zwischenlagerung, einfache Weiterleitung/Verarbeitung.

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