Zollvertretung bedeutet, dass eine Person einen Vertreter bestellt, der Zollformalitäten übernimmt: direkt im Namen und für Rechnung des Vertretenen, indirekt im eigenen Namen, aber für Rechnung des Vertretenen.

Rechtskontext

Deutsche Zollseiten beschreiben Pflicht zur Erklärung der Vertretungsart; UZK-Systematik macht die Vertretungsform haftungsrelevant.

Praxis

Spediteure/Zollagenten, Plattform-/Fulfillment-Modelle; Compliance- und Haftungssteuerung.

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