Aktuelle US-Zölle für deutsche Unternehmen

Neue Zusatzzölle auf Grundlage von Section 301

Am 24. Juli 2026 haben die Vereinigten Staaten auf Grundlage von Section 301 des Trade Act of 1974 neue Zusatzzölle eingeführt. Als Begründung wurden die Bekämpfung von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Nachteilen für den US-amerikanischen Handel genannt. Die Zusatzzölle gelten grundsätzlich für Erzeugnisse der Europäischen Union, sofern diese nicht unter die in Anhang I sowie Anhang II (Teil A und C) der entsprechenden Bekanntmachung aufgeführten Ausnahmen fallen.

Welche Regelungen gelten für deutsche Unternehmen?

Für Waren mit Ursprung in der Europäischen Union gelten derzeit folgende US-Zollsätze:

10 % (netto des MFN-Zollsatzes – Most Favoured Nation)

  • Für Produkte mit einem MFN-Zollsatz von weniger als 10 % wird der zusätzliche Section-301-Zoll so berechnet, dass sich insgesamt ein Zollsatz von 10 % ergibt. Das bedeutet, dass der MFN-Zoll und der Section-301-Zoll zusammen 10 % betragen.
  • Für Produkte mit einem MFN-Zollsatz von 10 % oder mehr wird kein zusätzlicher Section-301-Zoll erhoben.
  • Der nach den entsprechenden HTSUS-Positionen (Harmonized Tariff Schedule) geltende Zoll wird zusätzlich zu bestehenden Antidumpingzöllen, Ausgleichszöllen (Countervailing Duties), Gebühren und sonstigen Abgaben erhoben.

Ausnahmen von den Zusatzzöllen

  • Die zusätzlichen Zölle gelten nicht für Waren, die bereits gemäß Abschnitt 232 zusätzlichen Zöllen unterliegen, wie beispielsweise Stahl, Aluminium, Kupfer und bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse. Die sektoralen Zölle fallen anstelle der MFN- oder der Zusatzzölle an.
  • Weitere Ausnahmen gelten für bestimmte Rohstoffe, Erzeugnisse, die in den USA nicht in ausreichender Menge hergestellt oder angebaut werden, sowie für die in Anhang I und Anhang II (Teil A und C) ausdrücklich genannten Waren.

Was sollten Unternehmen jetzt beachten?

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