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Abkommen zwischen den USA und der EU über Zölle, Handel und Investitionen – Section 301
Aktuelle US-Zölle für deutsche Unternehmen
Neue Zusatzzölle auf Grundlage von Section 301
Am 24. Juli 2026 haben die Vereinigten Staaten auf Grundlage von Section 301 des Trade Act of 1974 neue Zusatzzölle eingeführt. Als Begründung wurden die Bekämpfung von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Nachteilen für den US-amerikanischen Handel genannt. Die Zusatzzölle gelten grundsätzlich für Erzeugnisse der Europäischen Union, sofern diese nicht unter die in Anhang I sowie Anhang II (Teil A und C) der entsprechenden Bekanntmachung aufgeführten Ausnahmen fallen.
Welche Regelungen gelten für deutsche Unternehmen?
Für Waren mit Ursprung in der Europäischen Union gelten derzeit folgende US-Zollsätze:
10 % (netto des MFN-Zollsatzes – Most Favoured Nation)
- Für Produkte mit einem MFN-Zollsatz von weniger als 10 % wird der zusätzliche Section-301-Zoll so berechnet, dass sich insgesamt ein Zollsatz von 10 % ergibt. Das bedeutet, dass der MFN-Zoll und der Section-301-Zoll zusammen 10 % betragen.
- Für Produkte mit einem MFN-Zollsatz von 10 % oder mehr wird kein zusätzlicher Section-301-Zoll erhoben.
- Der nach den entsprechenden HTSUS-Positionen (Harmonized Tariff Schedule) geltende Zoll wird zusätzlich zu bestehenden Antidumpingzöllen, Ausgleichszöllen (Countervailing Duties), Gebühren und sonstigen Abgaben erhoben.
Ausnahmen von den Zusatzzöllen
- Die zusätzlichen Zölle gelten nicht für Waren, die bereits gemäß Abschnitt 232 zusätzlichen Zöllen unterliegen, wie beispielsweise Stahl, Aluminium, Kupfer und bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse. Die sektoralen Zölle fallen anstelle der MFN- oder der Zusatzzölle an.
- Weitere Ausnahmen gelten für bestimmte Rohstoffe, Erzeugnisse, die in den USA nicht in ausreichender Menge hergestellt oder angebaut werden, sowie für die in Anhang I und Anhang II (Teil A und C) ausdrücklich genannten Waren.
Was sollten Unternehmen jetzt beachten?
- Prüfung der korrekten HTSUS-Einreihung: Eine fehlerhafte Zolltarifnummer kann zu einer falschen Berechnung der EinfuhrabgabenEinfuhrabgaben Einfuhrabgaben sind die bei Einfuhr anfallenden Abgaben, insbesondere Einfuhrzoll sowie Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern; sie werden im Rahmen zollamtlicher Überwachung gesichert. Rechtskontext… Mehr erfahren → oder zum Verlust möglicher Ausnahmen führen.
- Überprüfung der Anhänge I und II: Da zahlreiche Zolltarifnummern von den neuen Maßnahmen ausgenommen sind, sollte geprüft werden, ob die eigenen Produkte unter eine dieser Ausnahmen fallen – auch wenn sie ihren Ursprung in der Europäischen Union haben.
- Feststellung weiterer handelspolitischer Maßnahmen: Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Waren bereits Section-232-Zöllen, Antidumpingzöllen oder Ausgleichszöllen (Countervailing Duties) unterliegen, da diese die tatsächlich zu zahlenden Einfuhrabgaben erheblich beeinflussen können.
- Prüfung des Warenursprungs und produktspezifischer Vorschriften: Neben der Zolltarifnummer sind der präferenzielle bzw. nichtpräferenzielle Ursprung sowie produktspezifische Einfuhrvorschriften entscheidend für die Ermittlung der tatsächlich anfallenden Zölle und Abgaben.
Sie exportieren in die USA und möchten wissen, wie sich die neuen Section-301-Zölle auf Ihre Produkte auswirken? Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Erstgespräch.