Thema: Zollanmeldung & Zoll-IT

Auch: Single Administrative Document

Abkürzung: SAD

Das Einheitspapier (Single Administrative Document, SAD) ist der unionsweit einheitliche Vordruck für papiergestützte Zollanmeldungen. Da Zollanmeldungen grundsätzlich elektronisch abzugeben sind, wird es heute nur noch in gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen verwendet.

Rechtsgrundlage

Das Einheitspapier wird seit dem 1. Januar 1988 als gemeinschaftsweiter Anmeldevordruck verwendet. Unter dem UZK sind Zollanmeldungen grundsätzlich mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung abzugeben (Art. 6 Abs. 1 UZK). Andere Mittel sind nur zulässig, wenn die Beförderungsart dies rechtfertigt oder elektronische Verfahren für die Förmlichkeit nicht angemessen sind, sowie vorübergehend bei einem Ausfall der Computersysteme (Art. 6 Abs. 3 UZK). Zusätzlich erlaubt Art. 143 UZK-DA auf Grundlage von Art. 158 Abs. 2 UZK Reisenden, für mitgeführte Waren eine papiergestützte Zollanmeldung abzugeben.

Inhalt und Vordrucke regelt Anhang B-01 UZK-DA („Papiergestützte Standard-Zollanmeldungen“). Die papiergestützte Anmeldung enthält danach die Daten nach Anhang B. Der vollständige Vordrucksatz umfasst acht Exemplare mit festgelegten Funktionen, etwa für die Behörden des Ausfuhr- oder Einfuhrmitgliedstaats, für die Statistik und für den Empfänger. Über das Übereinkommen von 1987 über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr nutzen auch Staaten wie die Schweiz, Norwegen, Island und die Türkei das Einheitspapier.

Bedeutung in der Praxis

In Deutschland werden Zollanmeldungen im Regelfall elektronisch über ATLAS abgegeben. Nach dem Merkblatt zu Zollanmeldungen (Ausgabe 2025) bleibt das Einheitspapier vor allem in folgenden Fällen relevant:

  • Reiseverkehr: Reisende können für mitgeführte Waren eine Zollanmeldung auf dem Einheitspapier abgeben.
  • Ausfallverfahren bei der Einfuhr: Fällt ATLAS aus, wird nach der Verfahrensanweisung ATLAS auf das Einheitspapier zurückgegriffen.
  • Einzelne Verfahren: Für bestimmte Verfahrenscodes, die in ATLAS noch nicht elektronisch abgebildet sind, lässt die Zollverwaltung das Einheitspapier übergangsweise zu.

Bei der Ausfuhr ist das Einheitspapier nach dem Merkblatt nicht mehr zulässig. Im Ausfallverfahren wird dort statt des Einheitspapiers ein besonderes Ausfuhrbegleitdokument für das Ausfallverfahren (BK-ABD) verwendet.

Die Internetzollanmeldung der Zollverwaltung ist kein Einheitspapier, sondern eine elektronische Form der Anmeldung. Welche Fälle aktuell papiergestützt zulässig sind, ist jeweils im aktuellen Merkblatt zu Zollanmeldungen nachzuprüfen, das die Generalzolldirektion jährlich neu herausgibt.

Quellen

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