
Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein Präferenznachweis innerhalb der Europäischen Union. Die Lieferantenerklärungen sind durch den Unionszollkodex geregelt, ihre Texte sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 festgelegt.
Aktuelle Rechtsänderungen, fachliche Einordnungen und Praxiswissen aus Zoll, Außenwirtschaft und Nachhaltigkeitsrecht.

Die Lieferantenerklärung ist ein Präferenznachweis innerhalb der Europäischen Union. Die Lieferantenerklärungen sind durch den Unionszollkodex geregelt, ihre Texte sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 festgelegt.

Eine Gelangensbestätigung ist, neben der Umsatzsteuer-Identnummer (USt-ID-Nummer), erforderlich, damit Umsätze in der EU, nach außerhalb des deutschen Steuergebiets, steuerfrei erfolgen können.

Der Authorized Economic Operator (kurz AEO) – auf Deutsch der „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ – ist eine Bewilligung, die eine Art Qualitätsmanagementsystem im Außenhandel darstellt. Mit Erhalt der Bewilligung wird ein AEO-Zertifikat mit einer Registriernummer ausgestellt.

Das Schengener Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der ursprünglich 1985 zwischen fünf EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Heute ist es in das EU-Recht überführt und bildet den rechtlichen Rahmen für den sogenannten Schengen-Raum.

Es gab kaum ein spannenderes Jahr als dieses. Wir haben die Wahlen in Deutschland, die Wiederwahl Trumps, die Entwicklungen in der Weltwirtschaft, das Wachstum Indiens, den andauernden wirtschaftlichen Abschwung in China und die Freihandelsexpansionen der Europäischen Union mit dem anstehenden Mercosur-Abkommen.

Gerne nehmen wir auch in diesem Jahr Ihre verbindliche Bestellung für das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 entgegen. Die Auslieferung erfolgt zum Jahreswechsel 2024/2025.

Die Zollcon GmbH, Partner für besondere Aufgaben im Außenhandel, feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Seit der Gründung im Jahr 1999 hat sich Zollcon als international tätige und bundesweit führende Unternehmensberatung in den Bereichen Zoll, Außenwirtschaft, Freihandelsabkommen und Nachhaltigkeit etabliert.

Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Neuseelands und der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Neuseeland ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Die Kommission geht mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens von einem jährlichen Anstieg der Exporte nach Neuseeland von bis zu 4,5 Milliarden Euro aus.