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Exportkontrolle & Sanktionen

Genehmigungspflichten, Dual-Use-Güter, Embargos und Sanktionslisten: die Begriffe der Exportkontrolle und was sie für Ausfuhren bedeuten.

6 Fachbegriffe

Die Exportkontrolle regelt, welche Güter, Technologien und Dienstleistungen nur mit Genehmigung oder gar nicht ausgeführt werden dürfen. Rechtsgrundlagen sind in der EU vor allem die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und die länderbezogenen Embargoverordnungen, in Deutschland ergänzt durch das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung. Genehmigungsbehörde ist das BAFA; für den Antrag wird häufig eine Endverbleibserklärung benötigt.

Neben güterbezogenen Beschränkungen gelten personenbezogene Sanktionen: Gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen prüfen deshalb Kunden, Lieferanten und weitere Geschäftspartner gegen die Sanktionslisten. Für diese Prüfung bietet Zollcon eine Software zur Sanktionslistenprüfung; bei Güterklassifizierung, Genehmigungen und internem Compliance-Programm unterstützt die Zollberatung.

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