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Versand & besondere Verfahren

Versand, Lagerung, Verwendung und Veredelung: wie besondere Zollverfahren Einfuhrabgaben aussetzen oder vermeiden und was sie voraussetzen.

12 Fachbegriffe · 1 Beitrag

Besondere Verfahren erlauben es, Nicht-Unionswaren zu befördern, zu lagern, zu bearbeiten oder vorübergehend zu verwenden, ohne dass sofort Einfuhrabgaben fällig werden. Der Unionszollkodex unterscheidet vier Gruppen: den Versand, etwa im Unionsversand oder im gemeinsamen Versandverfahren, die Lagerung im Zolllager oder in einer Freizone, die Verwendung als vorübergehende Verwendung oder Endverwendung sowie die aktive und passive Veredelung. Die passive Veredelung betrifft Unionswaren, die zur Bearbeitung ausgeführt werden; bei der Wiedereinfuhr der Veredelungserzeugnisse wird eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt.

Für die meisten dieser Verfahren ist eine Bewilligung erforderlich, und die mögliche Zollschuld ist häufig durch eine Sicherheitsleistung abzusichern. Wer Pflichten aus dem Verfahren verletzt, riskiert die Entstehung einer Zollschuld. Bei Bewilligungsanträgen und bei der Frage, welches Verfahren zu Ihrer Lieferkette passt, unterstützt die Zollberatung von Zollcon.

Fachbegriffe im Zoll-Lexikon

Abgangsstelle (Versandverfahren)

Die Abgangsstelle ist die Zollstelle, bei der ein Versandverfahren eröffnet wird und von der aus Waren unter Zollaufsicht in ein anderes Gebiet/Zollstelle …

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Aktive Veredelung (Inward Processing, IP)

Aktive Veredelung erlaubt, Nicht-Unionswaren zur Verarbeitung im Zollgebiet der Union einzuführen, ohne dass Einfuhrabgaben sofort endgültig anfallen; die …

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Carnet ATA

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpapier für die vorübergehende Verwendung (z. B. Messeware), das Zollformalitäten vereinfachen und eine …

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Carnet TIR

Carnet TIR ist das Dokument des internationalen TIR-Versandverfahrens, das den grenzüberschreitenden Straßentransit unter Zollverschluss mit vereinfachten …

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Endverwendung (End-Use)

Endverwendung ist ein Zollregime/Mechanismus (Länderembargos, Dual-Use, Rüstungsgüter), bei dem bestimmte Nicht-Unionswaren bei Überlassung in den freien …

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Freizone

Freizonen sind abgegrenzte Bereiche im Zollgebiet der Union, in die Nicht-Unionswaren eingeführt werden können, ohne dass Einfuhrabgaben und …

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Gemeinsames Versandverfahren (Common Transit Convention, CTC)

Das gemeinsame Versandverfahren ermöglicht die Beförderung von Waren unter zollamtlicher Überwachung zwischen verschiedenen Zollgebieten, IT-gestützt und mit …

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Passive Veredelung (Outward Processing, OP)

Passive Veredelung erlaubt, Unionswaren vorübergehend auszuführen, im Drittland zu bearbeiten und anschließend teilweise abgabenbegünstigt wieder einzuführen.

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Sicherheitsleistung / Garantie

Sicherheitsleistung ist eine finanzielle Absicherung, um die mögliche oder bestehende Zollschuld (und ggf. weitere Abgaben) zu sichern; sie kann als Einzel- …

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Transit / Versandverfahren (T1/T2)

Versandverfahren (Transit) ermöglichen die Beförderung von Waren unter Zollaufsicht zwischen Zollgebieten oder innerhalb eines Zollgebiets über ein anderes …

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Vorübergehende Verwendung (Temporary Admission)

Vorübergehende Verwendung ist ein besonderes Verfahren, das die zeitweilige Nutzung von Nicht-Unionswaren im Zollgebiet ermöglicht, oft mit vollständiger …

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Zolllager (Customs Warehousing)

Zolllager ist ein Lagerverfahren, das die Lagerung von Nicht-Unionswaren unter Zollaufsicht ermöglicht, ohne dass Einfuhrabgaben sofort fällig werden …

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